Ordentliche Kündigung
Die Vertragslaufzeit wird bei Vertragsschluss individuell für einen Zeitraum festgelegt und ist
für beide Seiten verbindlich.
Eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Laufzeit ist ausgeschlossen.
Dies gilt unabhängig davon, ob das Coaching vollständig oder nur teilweise in Anspruch
genommen wird.
Mit der Unterschrift erkennt der Auftraggeber an, dass er sich für die gesamte gebuchte
Laufzeit verpflichtet.
Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon
unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn einer der Vertragspartner
seine vertraglichen Hauptpflichten schuldhaft in erheblichem Maße verletzt oder dem
Anbieter die Fortsetzung des Vertrages unzumutbar ist.
Rückerstattung
Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn,
der Anbieter ist zur außerordentlichen Kündigung verpflichtet oder eine Rückerstattung ist
gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
Absage oder Verschiebung von Terminen durch den Anbieter
Der Anbieter ist berechtigt, einzelne Termine (z. B. Personal Trainings oder Zoom-
gespräche) aus wichtigem Grund, insbesondere bei Krankheit, höherer Gewalt oder
sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, abzusagen oder zu verschieben.
In diesem Fall wird dem Kunden ein Ersatztermin angeboten. Weitergehende Ansprüche,
insbesondere Schadensersatzansprüche, bestehen nicht.
Absage oder Nichterscheinen des Kunden
Absagen oder Verschiebungen durch den Kunden müssen mindestens 24 Stunden vor
dem vereinbarten Termin erfolgen.
Bei kurzfristigeren Absagen oder Nichterscheinen gilt der Termin als erbracht und wird
vollständig berechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.